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Unternehmensbewertung – Was ist Ihr Unternehmen wert?

Was ist Ihr Unternehmen wert?
Es gibt keine Schwacke-Liste für Unternehmen, kein eindeutig und präzises Verfahren, um den Wert eines Unternehmens sicher zu bestimmen. Es existieren sehr viele Verfahren, die mit Hilfe vieler verschiedener Details eine Scheingenauigkeit suggerieren. Darüber hinaus gibt es einige gute und einfache Verfahren, die Ihnen einen ersten Eindruck vom Wert Ihres Unternehmens vermitteln. Vier davon stelle ich Ihnen hier kurz vor:

1. Annährungsverfahren durch Multiples
Als erste Schätzung werden häufig sogenannte Multiples genutzt. Das bedeutet, dass der Wert des Unternehmens über einen Multiplikator geschätzt wird, der mit dem jeweiligen EBIT einer Durchschnittsperiode (letzten zwei Jahre plus ein Plan- Jahr) multipliziert wird. EBIT sind die “earnings before interest and taxes” – also das Ergebnis vor Zinsen und Steuern. Die für Ihre Branche aktuell geltenden Multiples finden Sie zum Beispiel im Magazin Finance. Dort werden Unterschiede nach der Größe des Unternehmens und der Branche gemacht. Ein Multiple von 4-7 ist nicht ungewöhnlich.

Rechenbeispiel: Unternehmenswert = 5,5 x Durchschnitts-EBIT + Kassenbestand – Schulden

Mit dieser Methode erhalten Sie einen ersten Anhaltspunkt für den Wert Ihres Unternehmens und können mit Ihrem Berater noch weitere und kompliziertere Verfahren durchspielen. So bekommen Sie ein gutes Gefühl dafür, mit welchen Preisen Ihr Käufer rechnen würde. Wenn Ihnen das Ergebnis nicht gut genug ist, haben Sie bereits vor Vertragsverhandlungen die Zeit, sich nachvollziehbare Argumente für einen höheren Multiple zu überlegen.

2. Betrachtung des Ertragswertes oder des Substanzwertes
Unter Fachleuten der Unternehmensbewertung ist man sich einig, dass der Ertragswert der „richtigere“ Wert ist. Er ist eine Art abgezinste ewige Rente. Dieses Verfahren wird mit vielen Details von den Wirtschaftsprüfern angewendet und basiert auf dem Standard IDW S1 vom „Institut Der Wirtschaftsprüfer“. Dieser Standard ist sehr durchdacht. Ein erfahrener Wirtschaftsprüfer kann dieses Verfahren auf Ihre Firma anpassen.

Ertragswert = Erträge aus der Vergangenheit prognostiziert in die Zukunft

Doch ein 100%ig genauer Unternehmenswert lässt sich damit nicht ermitteln. Es gibt nicht den einen Wert, den Jeder, der das Verfahren anwendet, erhält. Es existieren verschiedene Stellschrauben, die mehr oder weniger angezogen werden können, um verschiedene Werte als Ergebnis zu bekommen. Das ist abhängig davon, wer das Verfahren anwendet. So ist es nicht verwunderlich, wenn die Verkäuferseite ein anderes Ergebnis bekommt als die Käuferseite, obwohl beide dasselbe Verfahren angewandt haben.

Substanzwert = Summe der Aktiva – Schulden (bewertet auf den Verkaufszeitpunkt)

Eine Extra-Bewertung muss immer dort erfolgen, wo es sich um Anlagen handelt, die offensichtlich einen anderen Marktwert haben als den Buchwert. Einfaches Beispiel: Sie haben ein Wohnhaus in der Innenstadt von Frankfurt in Ihren Büchern und das schon seit 40 Jahren. Der Wert des Gebäudes ist nicht mehr nennenswert und weitgehend abgeschrieben. Das Grundstück steht noch zu den Anschaffungskosten in den Büchern. Das erfordert eine Neubewertung zu aktuellen Marktwerten, die angesichts der Steigerung der Grundstückspreise voraussichtlich einen wesentlich höheren Wert verursacht. Haben Sie aber ein fast neues Fabrikgebäude in den Büchern stehen, das aufgrund einer Änderung der Nachfrage jetzt von Ihnen nicht mehr gebraucht wird, dann geht es leider in die andere Richtung. Für die aktuelle Bewertung müssen Abschläge berechnet werden.

3. Anwendung des Stuttgarter Verfahrens
In der älteren Literatur und bei steuerlichen Bewertungen für Unternehmen wird oft auf das Stuttgarter Verfahren hingewiesen, das den Substanzwert mit dem Ertragswert kombiniert. Es ist sehr bekannt, da es früher für steuerliche Bewertungen angewendet worden ist. Allerdings entspricht es nicht mehr dem Standard und wird stark kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht hat es 2009 als nicht mehr zulässig für die Ermittlung der Erbschaftssteuer erklärt.

4. Berücksichtigung zukünftiger Cash Flows
Als Königsweg einer Unternehmensbewertung gilt unter Fachleuten die „discounted cash flow“ (DCF)-Methode. Dabei werden Geschäftspläne so aufbereitet, dass man die zukünftigen freien Geldflüsse (Cash Flows) errechnen kann und diese mit einem Risikozins abzinst. Damit hat man tatsächlich den fairsten Wert – vorausgesetzt der Plan wird Wirklichkeit und der Risikozinssatz ist korrekt gewählt.

Fazit: Es gibt kein Verfahren, dass ein Unternehmen eindeutig und korrekt bewerten kann.
Der Wert eines Unternehmens wird durch die zukünftigen Erträge bestimmt. Alle Erfolge der Vergangenheit sind nur so weit relevant, als sie noch einen Einfluss auf die Ertragskraft in der Zukunft haben. Und in der Wirtschaft ist es nicht selten so, dass es erstens anders kommt und zweitens als man denkt. Wenn Sie sich eine praktische Methode wünschen, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist, lassen Sie sich von einem erfahrenen Berater unterstützen.

In jedem Fall ist es ratsam, keinen Alleingang zu unternehmen. Bei der Bewertung sowie bei Verkaufsverhandlungen sind Sie als Unternehmer persönlich betroffen. Das führt zu einem ganz natürlichen – inneren – Konflikt zwischen einer auf Fakten basierten Betrachtung und Ihren eigenen Befindlichkeiten. Für eine erfolgreiche Verhandlungsstrategie ist ein externer Experte, der auf Ihrer Seite steht und die Dinge rein sachlich betrachten kann, sehr hilfreich. Bei der objektiven Bewertung Ihres Unternehmens berate ich Sie gern. Rufen Sie mich einfach an, um ein Kennenlerngespräch zu vereinbaren.

2023-03-01T07:24:13+01:00